Mitglieder

Der VGP kennt gemäss seinen Statuten drei verschiedene Kategorien von Mitgliedern, die mit Ausnahme des passiven Wahlrechts für das Amt des Verbandspräsidenten alle uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht besitzen (vgl. Statuten).


Amtierende Mitglieder

Amtierende Mitglieder bekleiden in einer basellandschaftlichen Einwohnergemeinde das Amt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten.

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Nichtamtierende Mitglieder

Nach dem Ausscheiden aus dem Gemeindepräsidium kann die Mitgliedschaft als Nichtamtierendes Mitglied weitergeführt werden.

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Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um den Verband verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

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