Mitglieder |
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Der VGP kennt gemäss seinen Statuten drei verschiedene Kategorien von Mitgliedern, die mit Ausnahme des passiven Wahlrechts für das Amt des Verbandspräsidenten alle uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht besitzen (vgl. Statuten). |
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Amtierende Mitglieder
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Amtierende Mitglieder bekleiden in einer basellandschaftlichen Einwohnergemeinde das Amt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten. |
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Nichtamtierende Mitglieder
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Nach dem Ausscheiden aus dem Gemeindepräsidium kann die Mitgliedschaft als Nichtamtierendes Mitglied weitergeführt werden. |
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Ehrenmitglieder
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Mitglieder, die sich um den Verband verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. |
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