Der VGP kennt gemäss seinen Statuten drei verschiedene Kategorien von Mitgliedern, die mit Ausnahme des passiven Wahlrechts für das Amt des Verbandspräsidenten alle uneingeschränktes Stimm- und Wahlrecht besitzen (vgl. Statuten).
Amtierende Mitglieder
Amtierende Mitglieder bekleiden in einer basellandschaftlichen Einwohnergemeinde das Amt der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten.